Agb’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Event und Werbeservice Agentur 08
Klessheimerallee 55c
5020 Salzburg
Austria

Tel. 0043 (0) 664 121 3131
Email: office@ews08.com

1. Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen.

3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbehaltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. sowie Mahn-, Einziehungs- und Inkassokosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrages mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsverpflichtungen aufrecht bleiben. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter mit entsprechender Legitimation. Die Aufrechnung mit Gegenforderung, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens am fünften Tag des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats gestellt. Die Rechnung ist bei Vorauszahlung mit 3 % Skonto, bei Rechnungserhalt netto zahlbar. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug und mangelnder Bonität, ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

5. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

6. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise geführte Aufträge werden anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet.

7. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht termingerechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadenersatzansprüche.

8. Für Werbemittel, die wir in Ihrem Auftrag der Post zur Verteilung übergeben, wird der Verteilungszeitraum von der Post festgelegt und kann von uns nicht beeinflusst werden. Diesbezüglich gelten die Geschäftsbedingungen der Post Telekom Austria als vereinbart. Auch bei einem Auftrag zur Verteilung der Werbemittel durch die Post behalten wir uns das Recht vor, diese Verteilung zum Posttarif, sei es zur Gänze oder teilweise, selbst durchzuführen.

9. Für den Inhalt der verteilten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auftragnehmer diesbezüglich Schad- und klaglos hält.

10. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; hierfür trägt der Inserent die volle Haftung und ersetzt dem Verlagen jeden Schaden, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates, insbesondere durch Entgegnung, Beschlagnahme, Zivil- oder strafrechtlich Verfolgung erwächst. Bei Erhalt eines Entgegnungsbegehrens ist der Verlag berechtigt, dem Inserenten gegenüber aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung hierüber herbeizuführen oder die Entgegnung ohne Prüfung von Form, Inhalt oder Zulässigkeit zu veröffentlichen. Nach Ersatz aller hieraus erwachsenden Kosten durch den Inserenten tritt der Verlag seine Ansprüche nach dem Pressegesetz an den Inserenten ab.

11. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber haftbar. Aufträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

11.1 Für die Annahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der jeweiligen Ausgabe wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht.

11.2 Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt werden.

11.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen einen entsprechenden Kostenersatz hergestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der rechtzeitig retournierten Probeabzüge. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Duck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Verlag zu keiner wie immer gearteten Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kosten PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern.

11.4 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Reprovorlagen, Filmen oder Druckvorlagen endet 1 Woche nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- oder Satzfehler anerkannt werden. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzeptiert der Auftraggeber einen späteren Druck- und Verteilungstermin.

11.5 Mängelrügen bei Insertionsaufträgen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben oder per Telefax bis längstens Freitag nach dem Erscheinungstermin der Bezugshabenden Ausgabe, geltend zu machen unter folgender Anschrift: EWS 08 , Klessheimerallee 55c, 5020 Salzburg.

12. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend. Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite wird nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

13. Verrechnung: Entspricht die vom Auftraggeber übergegebene Druckunterlage nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserates, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der tatsächlich notwendigen über die vereinbarten Abmessungen hinausgehenden Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße aufgrund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftraggeber demnach verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz~ und Gestaltungskosten werden in Rechnung gestellt.

14. Storno: Eine Stornierung von Insertionsaufträgen ist ausschließlich schriftlich, innerhalb von längstens 24 Stunden ab Auftragserteilung möglich, spätestens jedoch am Tag des Anzeigenschlusses (14 Tage vor Erscheinen bis 12.00 Uhr) bei uns einlangend. Bei einer späteren Stornierung von Aufträgen wird generell eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Fakturenwertes verrechnet.

15. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Anzeigenausschnitt. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dies rechtfertigen.

16. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das BG Salzburg.

    Copyright © 2017 & Powered by Austrian Business Limited & Co KG
    Translate »